Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dema Abrechnungsservice GmbH Stand: April 2024

§1 Allgemeines

  1. Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Geltung für:
    • die Abrechnung von Heizkosten und Nebenkosten,
    • die Vermietung von Wasser- und Wärmemengenzählern sowie Heizkostenverteilern,
    • den Brandschutzdienst.
  2. Nur die AGB der Dema Abrechnungsservice GmbH entfalten Geltung. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich mit der Dema Abrechnungsservice GmbH vereinbart wurden.
  3. Die allgemeinen AGB und speziellen AGB für spezifische Leistungen gelten kumulativ für Lieferungen und Dienstleistungen, die von der Dema Abrechnungsservice GmbH erbracht werden.
  4. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt oder die erbrachte Dienstleistung mit den in der Produktbeschreibung festgelegten Spezifikationen. Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von der Dema Abrechnungsservice GmbH bestätigt wurden.
  5. Die Verpflichtung zur Durchführung des Auftrags beginnt erst, wenn alle notwendigen Voraussetzungen zur Auftragsabwicklung vorliegen.
  6. Für den Fall, dass der Auftrag aus Gründen, die die Dema Abrechnungsservice GmbH nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt werden kann oder seine Erfüllung unzumutbar ist, steht der Dema Abrechnungsservice GmbH das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen.

 

§2 Vertragsschluss

  1. Angebote der Dema Abrechnungsservice GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Technische Änderungen im zumutbaren Rahmen bleiben vorbehalten.
  2. Mit der Beauftragung gibt der Kunde ein verbindliches An- gebot ab, das angebotene Produkt oder die Dienstleistung erwerben zu wollen. Ein Vertragsverhältnis entsteht erst durch schriftliche Bestätigung der Dema Abrechnungsservice GmbH oder mit Beginn der Ausführung des Auftrags.
  3. Bei Montage- oder Demontagearbeiten ist die Dema Abrechnungsservice GmbH nicht verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Insbesondere sind Beseitigungen von Schäden an Befestigungsstellen oder Merkmale ursprünglicher Montageorte aufgrund neuer Montagehöhen nach DIN/EU nicht geschuldet.
  4. Die Programmierung der Geräte ist nicht Bestandteil des Vertrags.
  5. Geräte werden ab Lager der Dema Abrechnungsservice GmbH geliefert. Bei Versand geht das Risiko mit der Absendung der Ware auf den Auftraggeber über.

 

§3 Leistungsumfang

  1. Vertragsbeginn, Liefer- und Leistungsumfang werden zwischen dem Auftraggeber und der Dema Abrechnungsservice GmbH individuell vereinbart.
  2. Verzögern sich Lieferung und/oder Leistung aus Gründen, die die Dema Abrechnungsservice GmbH nicht zu vertreten hat, verlängern sich diese Fristen entsprechend der Dauer der Verzögerung, jedoch höchstens um sechs Monate. Anschließend wird eine angepasste Regelung getroffen. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
  3. Die Installation von Wärme- und Wasserzählern sowie anderen fest verbundenen Geräten und Einbauteilen ist normalerweise nicht eingeschlossen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Auftrag festgehalten.

 

§4 Preise/Vergütungen

  1. Für alle Lieferungen und Leistungen der Dema Abrechnungsservice GmbH gelten die vereinbarten Preise und Vergütungen, welche sich aus dem Angebot und dem Vertragswerk ergeben. Diese Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Preisliste der Dema Abrechnungsservice GmbH.
  2. Beinhaltet der Auftrag keine Montage, wird die Ware ab Werk/Lager versandt. Die Kosten für normale Versand- und Verpackungsarten werden dem Auftraggeber berechnet.
  3. Die Dema Abrechnungsservice GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Vergütungen anzupassen, wenn sich kosten- relevante Faktoren wie Steuern, Abgaben oder Gebühren nach Vertragsschluss ändern oder neue eingeführt werden. Übersteigt die Anpassung 10% des vereinbarten Preises, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Dieses Recht muss sofort nach Bekanntwerden der Anpassung ausgeübt werden.
  4. Anpassungen der Mietpreise können erst nach Ablauf einer Vertragsperiode erfolgen.

 

§5 Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzüge fällig.
  2. Miet- und Wartungsraten sind vorauszuzahlen, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Vertragsverlängerungen werden vereinbarte Sonderzahlungen erneut fällig.
  1. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung nach, gerät er in Verzug.
  2. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Dema Abrechnungsservice GmbH anerkannt ist. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

§6 Vorbehalt des Eigentums

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Geräte mitsamt Zubehör Eigentum der Dema Abrechnungsservice GmbH. Verpfändung oder die Übertragung von Sicherheitseigentum sind untersagt. Bei Pfändungen oder anderen Eingriffen durch Dritte muss der Auftraggeber die Dema Abrechnungsservice GmbH unverzüglich informieren. Kosten die durch die Intervention entstehen, trägt der Auftraggeber.
  2. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen des normalen Geschäftsverkehres über die Ware zu verfügen. Im Zuge dessen tritt er sämtliche Forderungen, die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau, der Vermietung oder einer anderen Nutzung der Ware resultieren, im Voraus an die Dema Abrechnungsservice GmbH ab, um alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung abzusichern.
  3. Auf Anforderung der Dema Abrechnungsservice GmbH muss der Auftraggeber die Forderungsabtretung dem Drittschuldner mitteilen. Er muss der Dema Abrechnungs- service GmbH alle notwendigen Informationen zur Durchsetzung ihrer Rechte bereitstellen und die zugehörigen Dokumente übergeben.
  4. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Dema Abrechnungsservice GmbH berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen. In diesem Fall muss der Auftraggeber alle notwendigen Informationen für die Geltendmachung der Ansprüche bereitstellen.
  5. Besteht zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten ein Kontokorrentverhältnis, ist der Auftraggeber verpflichtet, die jeweiligen Saldoforderungen zur Sicherung der Vorbehaltsware unverzüglich an die Dema Abrechnungsservice GmbH abzutreten. Diese Abtretung bezieht sich auf den kausalen Saldo im Falle der Insolvenz des Dritten.

 

§7 Montage/Austausch von Geräten

  1. Der Auftraggeber akzeptiert, dass bei einem Gerätewechsel oder bei Beendigung des Mietverhältnisses die Dema Abrechnungsservice GmbH keine Befestigungen bzw. deren Spuren oder Lackschäden etc. entfernt.
  2. Montagetermine werden jedem Mieter von der Dema Abrechnungsservice GmbH mindestens zehn Tage vor dem geplanten Termin mitgeteilt. Kann die Leistung auch an einem zweiten vorgeschlagenen Termin nicht erbracht wer- den, wird der Auftraggeber hierüber schriftlich informiert und erteilt der Dema Abrechnungsservice GmbH einen kostenpflichtigen Nachmontageauftrag.
  3. Die Dema Abrechnungsservice GmbH behält sich das Recht vor, die Messgeräte gegebenenfalls auch innerhalb des Jahres auszutauschen.

 

§8 Gerätemiete / -wartung

  1. Während der Mietzeit werden alle gemieteten Geräte von der Dema Abrechnungsservice GmbH gewartet und eventuelle Mängel, die nicht durch den Auftraggeber verursacht wurden, kostenlos behoben.
  2. Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Geräte zur Abholung bereitzustellen. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses bei Nichtabholung ist ausgeschlossen.
  3. Bei fortgesetzter Nutzung der Geräte nach Beendigung des Mietverhältnisses, insbesondere zur Abrechnungserstellung, hat die Dema Abrechnungsservice GmbH Anspruch auf Entschädigung.
  4. Die Garantiewartung und die Gerätemiete umfassen
    • Überwachung der Eichgültigkeit und technischen Sicherheit
    • regelmäßigen Austausch der Geräte nach Ablauf der Eichgültigkeit oder nach üblicher Nutzungsdauer
    • Austausch defekter Geräte während der Vertragslaufzeit, sofern die Dema Abrechnungsservice GmbH die Fehlerhaftigkeit zu vertreten hat.

 

§9 Ableseservice / Mieterwechsel

  1. Der Termin für die Ablesung wird vom Auftraggeber und den Mietern mindestens zehn Tage vorher von der Dema Abrechnungsservice GmbH bekannt gegeben. Ist eine Ablesung am angegebenen Termin nicht möglich, wird inner- halb von zwei Wochen ein zweiter Termin angesetzt. Sollte auch dieser Termin nicht wahrgenommen werden und die Versäumnisse nicht von der Dema Abrechnungsservice GmbH zu vertreten sein, wird der Verbrauch geschätzt, es sei denn, eine individuelle Nachablesung wird vereinbart, deren Kosten sich nach den vereinbarten Preisen richten.
  2. Bei der Ablesung müssen die Geräte für die Ableser ohne Schwierigkeiten zugänglich sein.
  3. Eine Zwischenablesung erfordert einen kostenpflichtigen Auftrag des Auftraggebers.
  4. Die Kosten für einen Zwischenablesungsvertrag oder eine Kostentrennung werden dem Nutzer in Rechnung gestellt, sofern keine Kostenübernahme durch den Auftraggeber bekannt ist und diese durch eine schriftliche Vereinbarung bestätigt wurde.

 

§10 Vertragsdauer / Kündigung

 

  1. Die Dauer des Vertrages bestimmt sich nach den individuell mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen in den Auftragsunterlagen.
  2. Jeder Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit oder zum Ende eines Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
  3. Für Geschäftskunden verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn nicht gekündigt wird. Für Verbraucher verlängern sich Werk- oder Dienstleistungserträge um ein weiteres Jahr und Miet- oder Wartungsverträge um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern keine spezifische Verlängerungsdauer festgelegt wurde.
  4. Im Falle einer unberechtigten fristlosen Kündigung durch den Auftraggeber, stellt die Dema Abrechnungsservice GmbH ihre Leistungen sofort ein und berechnet die bis zum regulären Vertragsende anfallenden Gebühren, abzüglich einer banküblichen Verzinsung und maximal 15% der Gebühren für eingesparte Aufwendungen.
  5. Die Dema Abrechnungsservice GmbH kann Mietverträge aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei Zahlungsrückstand des Auftraggebers trotz Mahnung, Zahlungseinstellung oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz Abmahnung.
  6. Im Falle einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der ausstehenden, abgezinsten Mietraten zu leisten, abzüglich des Restwerts der zurückgegebenen Geräte.
  7. Bei Vertragsende hat der Auftraggeber alle Geräte in dem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand bei Anlieferung unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung entspricht. Bis zur Rückgabe sind die vollen Mietraten zu entrichten.

 

§11 Gewährleistung / Haftung / Schadenersatz

  1. Die Dema Abrechnungsservice GmbH gewährleistet die Behebung von Mängeln an Waren oder Dienstleistungen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Scheitert die Nacherfüllung, kann der Auftraggeber den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten, sofern der Mangel nicht unerheblich ist.
  3. Bei Rücktritt vom Vertrag wegen eines Mangels besteht kein Anspruch auf Schadenersatz wegen dieses Mangels. Wählt der Auftraggeber stattdessen Schadenersatz, bleibt die Ware in seinem Besitz, sofern dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelbehafteten Sache, außer bei arglistiger Täuschung durch die Dema Abrechnungsservice GmbH.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Warenlieferungen 24 Monate und für Dienstleistungen 12 Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Fristen gelten nicht bei Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Mängeln.
  5. Die Dema Abrechnungsservice GmbH haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme, natürliche Abnutzung oder durch externe Einflüsse entstehen, die im Rahmen des Vertragszwecks nicht zu erwarten waren.
  6. Garantien werden vom Auftraggeber nur anerkannt, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
  7. Die Haftung der Dema Abrechnungsservice GmbH beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

§12 Rücknahmerecht

  1. Stimmt die Dema Abrechnungsservice GmbH einer Rücknahme oder Stornierung von Waren oder der Aufhebung von Mietverträgen zu, ohne dazu verpflichtet zu sein, wird eine Pauschalgebühr von 15% des vereinbarten Bruttorechnungsbetrags fällig, sofern nicht ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.

 

§13 Datenschutz

  1. Gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz wird der Auftraggeber darüber informiert, dass die Dema Abrechnungsservice GmbH alle zur Vertragserfüllung notwendigen Daten speichert und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen und der Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur in anonymisierter Form.

 

§14 Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Dema Abrechnungsservice GmbH, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertragswerks bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.