Thomas-Eßer-Straße 86, 53879 Euskirchen
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Thomas-Eßer-Straße 86, 53879 EuskirchenMit der aktuellen Heizkostenverordnung rückt die Umstellung auf fernablesbare Funkzähler zunehmend in den Fokus. Ab 2027 gilt die Pflicht, ausschließlich funkbasierte Zählgeräte zu installieren – ein Schritt, der für Vermieter sowohl technische als auch organisatorische Herausforderungen mit sich bringt.
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass ab 2027 in neuen Installationen ausschließlich fernablesbare Zähler eingesetzt werden dürfen. Für bestehende Anlagen, die nicht bereits über eine Fernablesung verfügen, gilt eine Nachrüstpflicht bis spätestens 31. Dezember 2026. Diese Maßnahme dient dazu, den Energieverbrauch transparenter zu gestalten und somit eine präzisere Abrechnung zu ermöglichen. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und durch moderne Messtechnik eine rechtssichere, automatisierte Verbrauchserfassung zu gewährleisten.
Moderne Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und Übermittlung von Verbrauchsdaten – ein entscheidender Vorteil gegenüber herkömmlichen, manuell abgelesenen Geräten. Mit der Nutzung von Funktechnologie, wie sie beispielsweise im Techem Funksystem zum Einsatz kommt, werden Verbrauchsdaten in Echtzeit und verschlüsselt an zentrale Systeme übermittelt. Dies führt zu einer signifikanten Reduktion des administrativen Aufwands und minimiert potenzielle Fehlerquellen bei der Abrechnung.
Der Dema Abrechnungsservice unterstützt Vermieter bei der automatisierten Umstellung auf die gesetzlich geforderte Funktechnologie. Mit diesem Service werden folgende Prozesse vollständig automatisiert: