Pflicht von Funkzählern – Was Vermieter wissen sollten

Mit der aktuellen Heizkostenverordnung rückt die Umstellung auf fernablesbare Funkzähler zunehmend in den Fokus. Ab 2027 gilt die Pflicht, ausschließlich funkbasierte Zählgeräte zu installieren – ein Schritt, der für Vermieter sowohl technische als auch organisatorische Herausforderungen mit sich bringt. 

Gesetzliche Hintergründe und Ziele

Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass ab 2027 in neuen Installationen ausschließlich fernablesbare Zähler eingesetzt werden dürfen. Für bestehende Anlagen, die nicht bereits über eine Fernablesung verfügen, gilt eine Nachrüstpflicht bis spätestens 31. Dezember 2026. Diese Maßnahme dient dazu, den Energieverbrauch transparenter zu gestalten und somit eine präzisere Abrechnung zu ermöglichen. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und durch moderne Messtechnik eine rechtssichere, automatisierte Verbrauchserfassung zu gewährleisten. 

Technische und organisatorische Anforderungen

Moderne Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und Übermittlung von Verbrauchsdaten – ein entscheidender Vorteil gegenüber herkömmlichen, manuell abgelesenen Geräten. Mit der Nutzung von Funktechnologie, wie sie beispielsweise im Techem Funksystem zum Einsatz kommt, werden Verbrauchsdaten in Echtzeit und verschlüsselt an zentrale Systeme übermittelt. Dies führt zu einer signifikanten Reduktion des administrativen Aufwands und minimiert potenzielle Fehlerquellen bei der Abrechnung. 

Effiziente Lösung: Umstellung auf Funkzähler durch den Dema Abrechnungsservice

Der Dema Abrechnungsservice unterstützt Vermieter bei der automatisierten Umstellung auf die gesetzlich geforderte Funktechnologie. Mit diesem Service werden folgende Prozesse vollständig automatisiert:

  • Automatisierte Datenerfassung: Funkzähler erfassen den Energieverbrauch und übermitteln die Daten automatisch an zentrale Systeme. Hierfür ist kein Zugang zur Wohnung notwendig.
  • Minimierter Verwaltungsaufwand: Die vollständige Automatisierung der Datenerfassung und -verarbeitung reduziert den manuellen Aufwand erheblich und ermöglicht eine effiziente Verwaltung.

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